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 wir sind Partner des

   

Luftwerbenetzwerkes
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Gründungsmitglied
der
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(Aerial Advertising Association Europe)

Europäische Luftwerbevereinigung

und Mitglied im Deutschen Luftbildring

 

 

Unsere Werbepartner:
Seit 1858 erfolgreich
und

Topqualität

 

 

 

 

Impressum + AGB
ULBI-ST GbR.

Jürgen Uhlmann

Annerose Block

Thomas Uhlmann

Lange Str. 11

09599 Freiberg

Flugplatz: EDOH (Langhennersdorf)

Tel. 03731/248853 (18-9 Uhr + AB)

Tel. 03731/355290 (9-18 Uhr)

Fax. 03731/33892

ULBI-ST(at)Luftwerbung-Sachsen.de

St. Nr. 220/166/05801

Gerichtsstand: Freiberg

 

ULBI-ST GbR AGB  Luftwerbung-Sachsen.de

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der ULBI-ST GbR gelten ausschließlich diese Einheitlichen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der ULBI-ST GbR ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Einheitlichen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einheitlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Angebots- und Auftragsgrundlage

Angebote werden in der Regel auf der Basis der Leistungsdaten des betreffenden Flugzeuges/Helikopters in Meereshöhe (MSL/NM) unter der Annahme der „internationalen Standardatmosphäre“ (ISA) erstellt. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Leistungsdaten eines Flugzeuges/ Helikopters von veränderlichen Bedingungen der Atmosphäre abhängig sind. Es gelten die am Tage der Flugdurchführung gemessenen Daten der Atmosphäre für die Rechnungslegung. Insoweit sind Flugzeiten und Flugpreise unserer Angebote stets Richtpreise. Zur Berechnung kommen die tatsächlich geflogenen Zeiten nach Minuten zu dem angebotenen Minutensatz ab Startplatz. Die in den Angeboten definierten Kosten und Gebühren der Genehmigungsbehörde, Start- und Landegebühren, Mieten für Zwischenlandeplätze und Abstellplätze sind Richtpreise. In jedem Fall werden real angefallene Kosten und Gebühren sowie die von den Genehmigungsbehörden im Einzelfall zusätzlich geforderten Versicherungsabschlüsse berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

3. Technische Hinweise

Bannerflüge können bei zu starken Windgeschwindigkeiten sowie bei Regen oder Schneefall nicht durchgeführt werden. Sollten sich die Wetterbedingungen während eines Flugeinsatzes verschlechtern, so dass ein Bannerflug ohne erhöhtes Sicherheitsrisiko nicht mehr möglich ist, muss der Flugeinsatz abgebrochen werden. Die Entscheidung über die Durchführung und den eventuell notwendigen Abbruch eines Flugeinsatzes liegt im alleinigen Ermessen des verantwortlichen Piloten.

4. Vertragsabschluss

Die Angebote der ULBI-ST GbR sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der ULBI-ST GbR als angenommen, sofern die ULBI-ST GbR nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Wird vom Auftraggeber nicht binnen 7 Tagen nach Eingang, spätestens jedoch 7 Tage vor Beginn des Auftrages per Einschreiben widersprochen, so gelten die bestätigten Bedingungen der Auftragsbestätigung.

5. Preis- und Zahlungsbedingungen

Die Angebotspreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nicht berechtigt, es sei denn, sein Gegenanspruch ist unstreitig und rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt. Zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Produktions- und Einsatzaufträgen, werden 100 % des Rechnungsbetrages als Vorauszahlung verlangt. Erst nach Zahlungseingang wird der Auftrag und die Produktion des Banners ausgelöst. Bei Leistungen die über einen längeren Zeitraum andauern, werden 50 % der zu erbringenden Flugleistungen vor Beginn der Flugleistungen fällig, nach Erbringung von 50 % der Flugleistungen durch die ULBI-ST GbR sind die zweiten 50 % vor Beginn der Flugleistungen fällig. Die einzelnen Teile der Leistungserbringung werden von den Parteien festgelegt. Falls sich Löhne, Gehälter, Rohstoffpreise, Steuern, Abgaben oder sonstige Kostensätze nach der Auftragsbestätigung oder während der Auftragsdurchführung ändern sollten, so behält sich die ULBI-ST GbR eine entsprechende Berichtigung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber den vereinbarten Auftragsumfang ändert. Eine solche Änderung bedarf jedoch der Schriftform.

(Luftbilder) < Die Art der vereinbarten Nutzung gilt mit dem vereinbarten Honorar als abgegolten und von ULBI-ST GbR als genehmigt. Jede Art der weiteren Nutzung unseres Fotomaterials ist honorarpflichtig. Die Benutzung als Arbeitsvorlage sowie zu Layout- und Präsentationszwecken steht der Veröffentlichung gleich und bedarf der schriftlichen Zustimmung von ULBI-ST GbR. Die Honorare werden mit Übergabe des Fotomaterials fällig, sie sind mit 50 % Vorab und 50 % bei Lieferung auf das Konto von ULBI-ST GbR zu überweisen. Die Höhe des jeweiligen Honorars richtet sich entsprechend unserer aktuellen Preisliste nach Art und Umfang der Nutzung oder nach individueller schriftlicher Vereinbarung. Honorarvereinbarungen gelten nur für die einmalige Nutzung zu dem angegebenen Zweck und Umfang. Wird ein fälliges Honorar nicht gezahlt, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen. Bei Überschreitung der angegebenen Zahlfrist behält sich ULBI-ST GbR das Recht vor, Mahngebühren zu berechnen>

<Für jede Fotobestellung werden Versandspesen und Bearbeitungskosten berechnet. Sie können nicht mit dem Nutzungshonorar verrechnet werden. Die Vereinbarung eines Pauschalpreises umfasst o.g. Kosten. Durch die Zahlung dieser Kosten werden keine weitergehenden Rechte erworben. Unsere nicht übereigneten Vorlagen sind spätestens innerhalb von 4 Wochen zurückzugeben, das Versandrisiko trägt der Absender. Bei Fristüberschreitung sind wir berechtigt, Blockierungsgebühren zu erheben. Diese betragen pro Foto für jeden angefangenen Monat der Fristüberschreitung mindestens 20,00 € für Farbvorlagen, Farbdias, Originalmaterial und Negative. Bei verwendeten Vorlagen können wir diese Kosten neben dem Veröffentlichungshonorar verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht berührt.>

6. Leistungen und Verzug

Die Leistungszeit beginnt bei Fehlen anderer Abmachungen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie beginnt auf keinen Fall vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, eventuellen Genehmigungen und Freigaben. Vom Auftraggeber zu beschaffende Druckunterlagen sind frei Haus zu liefern und müssen mindestens 5 Wochen bei genähten Flugzeugbannern und 3 Wochen bei Digitaldruck Flugzeugbannern vor dem vereinbarten Liefertermin für das Flugbanner vorliegen. Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf die Ausführungen des Auftraggebers angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Auftraggeber hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Die ULBI-ST GbR kann und darf Aufträge nur durchführen, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen oder von den Verwaltungsbehörden zusätzlich erlassene Auflagen erfüllt sind. Die Leistungszeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse und Ereignisse, die außerhalb des Willens der ULBI-ST GbR liegen, dabei ist es gleich, ob diese Ereignisse im Betrieb der ULBI-ST GbR oder bei Unterlieferanten eintreten. Hierzu zählen insbesondere auch Betriebsstörungen jeglicher Art, Verzögerungen in der Lieferung des Banners, von Betriebsstoffen und Ersatzteilen, Arbeitskämpfe etc., sowie solche Hindernisse, die nachweislich auf die Durchführung des Auftrages von erheblichem Einfluss sind. Die Vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der ULBI-ST GbR nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Auftraggeber von der ULBI-ST GbR umgehend mitgeteilt. Höhere Gewalt, Kriegsgefahr, Mobilmachung, Ausrufung des Notstandes, Verteidigungsfalles oder die Ausrufung eines Ausnahmezustandes, Naturkatastrophen im Einsatzgebiet, politische Wirren oder unzuverlässige politische Lagen, sowie technische Störungen am Luftfahrtgerät und notwendigen zusätzlichen Ausrüstungen, sowie andere Gründe entbinden die ULBI-ST GbR von der Leistungspflicht, sofern diese Gründe von der ULBI-ST GbR nicht zu vertreten sind, für die Dauer der Behinderung. Hierunter fallen alle außerhalb des Machtbereiches von der ULBI-ST GbR liegenden Umstände, insbesondere auch das Ausfallen des geplanten Events, die Verweigerung von Flug- und Außenlandegenehmigungen, die Witterungslage, Flugunfälle, Schäden am Luftfahrzeug, an dessen Triebwerken und an der Sonderausrüstung, Ausfall von Piloten und sonstigem Personal usw. Die Ablehnung der Auftragsdurchführung wegen Verspätung aus den zuvor genannten Gründen ist durch den Auftraggeber nicht möglich. Die ULBI-ST GbR verpflichtet sich, in derartigen Fällen, die eingetretenen Behinderungen mit all ihr zu Gebote stehenden Mitteln baldmöglichst zu beseitigen, wobei der Auftraggeber ihm zumutbare Unterstützung zu leisten hat. Die ULBI-ST GbR wird dem Auftraggeber alternative Events und Flugeinsätze vorschlagen und sich bemühen, die damit zusammenhängenden Kosten gering zu halten.

(Luftbilder) <Individuelle Vereinbarungen über den Lieferzeitraum haben Fixvertragcharakter und begründen im Falle des Nichteinhaltens durch ULBI-ST GbR ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Auftraggeber. Für bestätigte Aufträge laut Auftragsformular gilt im Falle einer Terminfestsetzung durch ULBI-ST GbR von mehr als 3 Monaten nach Auftragseingang ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers als vereinbart. Der Rücktritt vom Auftrag ist unverzüglich anzuzeigen. >

Überschreitet eine Behinderung die zumutbare Zeit, so können beide Vertragspartner zurücktreten. Der ULBI-ST GbR steht dann die Berechnung der bis zum Eintritt der Behinderung entstandenen Kosten z. B. der Recherche, Vorbereitung und Vororganisation, der Flugkosten und Genehmigungs- und Transportkosten zu. Andere gegenseitige Ansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

Die ULBI-ST GbR ist berechtigt, bei allen Werbemaßnahmen auf die ULBI-ST GbR hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

Die ULBI-ST GbR ist berechtigt, alle Aufträge nach eigenem Ermessen mit eigenem oder angemietetem Fluggerät und Luftfahrtpersonal durchzuführen. Die Wahl des Einsatzgerätes steht der ULBI-ST GbR frei. Die ULBI-ST GbR ist auch berechtigt, die Aufträge an Subunternehmer, auch im Namen und Auftrag des Auftraggebers, weiterzugeben. Der Auftraggeber darf seine Rechte, gleich welcher Art, nicht an Dritte übertragen, es sei denn, die ULBI-ST GbR hat der Übertragung schriftlich zugestimmt. Die von der ULBI-ST GbR erworbenen Banner sollen ausschließlich für Flugeinsätze verwendet werden, die von geschultem Personal realisiert werden. Die Auswahl der Subunternehmer und des Personals liegt im alleinigen Ermessen der ULBI-ST GbR. Beauftragt der Eigentümer des Banners andere Unternehmen mit der Durchführung von Bannerflügen, ist jegliche Haftung der ULBI-ST GbR ausgeschlossen.

9. Haftung

Die ULBI-ST GbR haftet nicht für die Beschädigungen und den Verlust des Banners. Der Abschluss einer Versicherung des Banners gegen Beschädigung oder Verlust obliegt dem Auftraggeber (Eigentümer). Alle Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst an den Empfänger oder Käufer über, wenn die ULBI-ST GbR den Eigentumsübergang schriftlich bestätigt hat oder die Ware in voller Höhe bezahlt ist.

(Luftbilder) <Für jedes nicht durch ULBI-ST GbR übereignete und beschädigte oder verloren gegangene Foto erheben wir eine dem Entfallen der Nutzungsmöglichkeit des Bildes entsprechende Schadenersatzforderung. Diese Schadensersatzsumme gilt mit 400,00 € pro Farbvorlage als vereinbart, ohne das wir die Höhe des Schadens nachzuweisen haben. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist dadurch nicht ausgeschlossen. Durch die Zahlung einer Schadensersatzsumme erwirbt der Besteller kein Eigentum und keine Rechte an dem Ihm zur Verfügung gestellten Fotomaterial. Werden als verloren gemeldete und berechnete Fotovorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung wieder aufgefunden und zurückgegeben, vergüten wir den Betrag nach Abzug der fälligen Blockierungsgebühren – höchstens jedoch 50% der Ersatzgebühren. Für entstandene Aufwendungen durch verspätete Rücktrittsanzeige nach § II. AGB (s.o.) ist Schadenersatz in Höhe der Aufwendungen zu leisten. >

10. Schadensersatzansprüche

 Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am Bildmaterial übertragen. Andere Vereinbarungen wie Übertragung der Urheberrechte sind gesondert kostenpflichtig und bedürfen der Schriftform. Eine Verwendung für Werbezwecke bedarf in jedem Fall unserer vorherigen Zustimmung. Die Duplizierung unserer Vorlagen und Fotomaterials oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Wird hiergegen verstoßen, ist ein Mindestersatzbetrag in Höhe des fünffachen Honorars fällig. Weitere Forderungen gegen Dritte bleiben hiervon unberührt. Wir haften nicht für Schäden irgendwelcher Art, die sich aus der Nutzung unseres Materials ergeben sollten. Der Besteller, bzw. der für das jeweilige Druckwerk Verantwortliche trägt in jedem Fall die Verantwortung selbst. Entsprechendes gilt für Bildtexte. Bei Falschlieferung oder nicht termingerechter Lieferung unsererseits sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Der Rücktrittsanspruch bleibt hiervon unberührt. Der Besteller verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung unseres Fotomaterials. Er haftet dafür bis zum unversehrten Eingang des Fotomaterials bei uns. Die Vorlagen dürfen nicht zerschnitten oder sonst wie beschädigt werden. Sie sind sorgsam mit den branchenüblichen Hilfsmitteln auszuzeichnen. Ein auch nur teilweise beschädigtes Bild ist einem Totalverlust gleichzusetzen.

11. URHEBERVERMERK

Jede Nutzung unseres Fotomaterials darf nur mit dem Urheberrechtsvermerk www.Luftwerbung-Sachen.de zusammen mit dem Aufnahmedatum erfolgen. Der Quellennachweis hat so zu erfolgen, dass eine einwandfreie Identifizierung möglich ist und auch kein Zweifel an der Zuordnung von Foto und Nachweis entsteht. Bei Unterlassung erhöht sich das Bildhonorar um 100%. Der Nutzer hat ULBI-ST GbR von aus Unterlassung des Urheberrechtsvermerkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Besteller unseres Fotomaterials ist verpflichtet, soweit die Vorlagen für Druckwerke benutzt werden, ein vollständiges Belegexemplar kostenlos zu liefern. Weitere Exemplare können zum Mitarbeiterpreis (§26 Verlagsrecht) erworben werden. Die Auflagenhöhe des Druckwerks ist anzuzeigen.

12. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der ULBI-ST GbR ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der ULBI-ST GbR. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der ULBI-ST GbR und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der ULBI-ST GbR örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die ULBI-ST GbR ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.