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ULBI-ST GbR.
Jürgen Uhlmann
Annerose Block
Thomas Uhlmann
Lange Str. 11
09599 Freiberg
Flugplatz: EDOH (Langhennersdorf)
Tel. 03731/248853 (18-9 Uhr + AB)
Tel. 03731/355290 (9-18 Uhr)
Fax. 03731/33892
ULBI-ST(at)Luftwerbung-Sachsen.de
St. Nr. 220/166/05801
Gerichtsstand: Freiberg
ULBI-ST GbR AGB Luftwerbung-Sachsen.de
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem
Kunden und der ULBI-ST GbR gelten ausschließlich diese Einheitlichen
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind
nur dann wirksam, wenn sie von der ULBI-ST GbR ausdrücklich und schriftlich
anerkannt werden. Von diesen Einheitlichen Geschäftsbedingungen abweichende
oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Einheitlichen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der
unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten
kommt, zu ersetzen.
2. Angebots- und Auftragsgrundlage
Angebote werden in der Regel auf der
Basis der Leistungsdaten des betreffenden Flugzeuges/Helikopters in
Meereshöhe (MSL/NM) unter der Annahme der „internationalen
Standardatmosphäre“ (ISA) erstellt. Der Auftraggeber erkennt an, dass die
Leistungsdaten eines Flugzeuges/ Helikopters von veränderlichen Bedingungen
der Atmosphäre abhängig sind. Es gelten die am Tage der Flugdurchführung
gemessenen Daten der Atmosphäre für die Rechnungslegung. Insoweit sind
Flugzeiten und Flugpreise unserer Angebote stets Richtpreise. Zur Berechnung
kommen die tatsächlich geflogenen Zeiten nach Minuten zu dem angebotenen
Minutensatz ab Startplatz. Die in den Angeboten definierten Kosten und
Gebühren der Genehmigungsbehörde, Start- und Landegebühren, Mieten für
Zwischenlandeplätze und Abstellplätze sind Richtpreise. In jedem Fall werden
real angefallene Kosten und Gebühren sowie die von den Genehmigungsbehörden
im Einzelfall zusätzlich geforderten Versicherungsabschlüsse berechnet,
sofern nicht anders vereinbart.
3. Technische Hinweise
Bannerflüge können bei zu starken
Windgeschwindigkeiten sowie bei Regen oder Schneefall nicht durchgeführt
werden. Sollten sich die Wetterbedingungen während eines Flugeinsatzes
verschlechtern, so dass ein Bannerflug ohne erhöhtes Sicherheitsrisiko nicht
mehr möglich ist, muss der Flugeinsatz abgebrochen werden. Die Entscheidung
über die Durchführung und den eventuell notwendigen Abbruch eines
Flugeinsatzes liegt im alleinigen Ermessen des verantwortlichen Piloten.
4. Vertragsabschluss
Die Angebote der ULBI-ST GbR sind
freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung der ULBI-ST GbR als angenommen, sofern die ULBI-ST GbR
nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt,
dass sie den Auftrag annimmt. Wird vom Auftraggeber nicht binnen 7 Tagen
nach Eingang, spätestens jedoch 7 Tage vor Beginn des Auftrages per
Einschreiben widersprochen, so gelten die bestätigten Bedingungen der
Auftragsbestätigung.
5. Preis- und Zahlungsbedingungen
Die Angebotspreise verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort und ohne
Abzug fällig. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nicht berechtigt, es sei
denn, sein Gegenanspruch ist unstreitig und rechtskräftig festgestellt oder
von uns anerkannt. Zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts ist der
Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht. Bei Produktions- und Einsatzaufträgen, werden 100
% des Rechnungsbetrages als Vorauszahlung verlangt. Erst nach
Zahlungseingang wird der Auftrag und die Produktion des Banners ausgelöst.
Bei Leistungen die über einen längeren Zeitraum andauern, werden 50 % der zu
erbringenden Flugleistungen vor Beginn der Flugleistungen fällig, nach
Erbringung von 50 % der Flugleistungen durch die ULBI-ST GbR sind die
zweiten 50 % vor Beginn der Flugleistungen fällig. Die einzelnen Teile der
Leistungserbringung werden von den Parteien festgelegt. Falls sich Löhne,
Gehälter, Rohstoffpreise, Steuern, Abgaben oder sonstige Kostensätze nach
der Auftragsbestätigung oder während der Auftragsdurchführung ändern
sollten, so behält sich die ULBI-ST GbR eine entsprechende Berichtigung vor.
Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber den vereinbarten Auftragsumfang
ändert. Eine solche Änderung bedarf jedoch der Schriftform.
(Luftbilder) < Die Art der vereinbarten
Nutzung gilt mit dem vereinbarten Honorar als abgegolten und von ULBI-ST GbR
als genehmigt. Jede Art der weiteren Nutzung unseres Fotomaterials ist
honorarpflichtig. Die Benutzung als Arbeitsvorlage sowie zu Layout- und
Präsentationszwecken steht der Veröffentlichung gleich und bedarf der
schriftlichen Zustimmung von ULBI-ST GbR. Die Honorare werden mit Übergabe
des Fotomaterials fällig, sie sind mit 50 % Vorab und 50 % bei Lieferung auf
das Konto von ULBI-ST GbR zu überweisen. Die Höhe des jeweiligen Honorars
richtet sich entsprechend unserer aktuellen Preisliste nach Art und Umfang
der Nutzung oder nach individueller schriftlicher Vereinbarung.
Honorarvereinbarungen gelten nur für die einmalige Nutzung zu dem
angegebenen Zweck und Umfang. Wird ein fälliges Honorar nicht gezahlt,
gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen. Bei Überschreitung der
angegebenen Zahlfrist behält sich ULBI-ST GbR das Recht vor, Mahngebühren zu
berechnen>
<Für jede Fotobestellung werden
Versandspesen und Bearbeitungskosten berechnet. Sie können nicht mit dem
Nutzungshonorar verrechnet werden. Die Vereinbarung eines Pauschalpreises
umfasst o.g. Kosten. Durch die Zahlung dieser Kosten werden keine
weitergehenden Rechte erworben. Unsere nicht übereigneten Vorlagen sind
spätestens innerhalb von 4 Wochen zurückzugeben, das Versandrisiko trägt der
Absender. Bei Fristüberschreitung sind wir berechtigt, Blockierungsgebühren
zu erheben. Diese betragen pro Foto für jeden angefangenen Monat der
Fristüberschreitung mindestens 20,00 € für Farbvorlagen, Farbdias,
Originalmaterial und Negative. Bei verwendeten Vorlagen können wir diese
Kosten neben dem Veröffentlichungshonorar verlangen. Die Geltendmachung
weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht berührt.>
6. Leistungen und Verzug
Die Leistungszeit beginnt bei Fehlen
anderer Abmachungen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie beginnt
auf keinen Fall vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden
Unterlagen, eventuellen Genehmigungen und Freigaben. Vom Auftraggeber zu
beschaffende Druckunterlagen sind frei Haus zu liefern und müssen mindestens
5 Wochen bei genähten Flugzeugbannern und 3 Wochen bei Digitaldruck
Flugzeugbannern vor dem vereinbarten Liefertermin für das Flugbanner
vorliegen. Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf die
Ausführungen des Auftraggebers angewiesen. Werden infolge unterlassener
Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Urheberrechte Dritter
verletzt, haftet der Auftraggeber hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen
Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende notwendige
Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Die ULBI-ST GbR kann und darf Aufträge
nur durchführen, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen oder von
den Verwaltungsbehörden zusätzlich erlassene Auflagen erfüllt sind. Die
Leistungszeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse und Ereignisse, die außerhalb des Willens der
ULBI-ST GbR liegen, dabei ist es gleich, ob diese
Ereignisse im Betrieb der ULBI-ST GbR oder bei Unterlieferanten eintreten.
Hierzu zählen insbesondere auch Betriebsstörungen jeglicher Art,
Verzögerungen in der Lieferung des Banners, von Betriebsstoffen und
Ersatzteilen, Arbeitskämpfe etc., sowie solche Hindernisse, die nachweislich
auf die Durchführung des Auftrages von erheblichem Einfluss sind. Die
Vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der ULBI-ST GbR nicht zu
vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Auftraggeber von der
ULBI-ST GbR umgehend mitgeteilt. Höhere Gewalt, Kriegsgefahr, Mobilmachung,
Ausrufung des Notstandes, Verteidigungsfalles oder die Ausrufung eines
Ausnahmezustandes, Naturkatastrophen im Einsatzgebiet, politische Wirren
oder unzuverlässige politische Lagen, sowie technische Störungen am
Luftfahrtgerät und notwendigen zusätzlichen Ausrüstungen, sowie andere
Gründe entbinden die ULBI-ST GbR von der Leistungspflicht, sofern diese
Gründe von der ULBI-ST GbR nicht zu vertreten sind, für die Dauer der
Behinderung. Hierunter fallen alle außerhalb des Machtbereiches von der
ULBI-ST GbR liegenden Umstände, insbesondere auch das Ausfallen des
geplanten Events, die Verweigerung von Flug- und Außenlandegenehmigungen,
die Witterungslage, Flugunfälle, Schäden am Luftfahrzeug, an dessen
Triebwerken und an der Sonderausrüstung, Ausfall von Piloten und sonstigem
Personal usw. Die Ablehnung der Auftragsdurchführung wegen Verspätung aus
den zuvor genannten Gründen ist durch den Auftraggeber nicht möglich. Die
ULBI-ST GbR verpflichtet sich, in derartigen Fällen, die eingetretenen
Behinderungen mit all ihr zu Gebote stehenden Mitteln baldmöglichst zu
beseitigen, wobei der Auftraggeber ihm zumutbare Unterstützung zu leisten
hat. Die ULBI-ST GbR wird dem Auftraggeber alternative Events und
Flugeinsätze vorschlagen und sich bemühen, die damit zusammenhängenden
Kosten gering zu halten.
(Luftbilder) <Individuelle Vereinbarungen
über den Lieferzeitraum haben Fixvertragcharakter und begründen im Falle des
Nichteinhaltens durch ULBI-ST GbR ein außerordentliches Rücktrittsrecht des
Auftraggeber. Für bestätigte Aufträge laut Auftragsformular gilt im Falle
einer Terminfestsetzung durch ULBI-ST GbR von mehr als 3 Monaten nach
Auftragseingang ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers als
vereinbart. Der Rücktritt vom Auftrag ist unverzüglich anzuzeigen. >
Überschreitet eine Behinderung die
zumutbare Zeit, so können beide Vertragspartner zurücktreten. Der ULBI-ST
GbR steht dann die Berechnung der bis zum Eintritt der Behinderung
entstandenen Kosten z. B. der Recherche, Vorbereitung und Vororganisation,
der Flugkosten und Genehmigungs- und Transportkosten zu. Andere gegenseitige
Ansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
Die ULBI-ST GbR ist berechtigt, bei allen
Werbemaßnahmen auf die ULBI-ST GbR hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür
ein Entgeltanspruch zustünde.
Die ULBI-ST GbR ist berechtigt,
alle Aufträge nach eigenem Ermessen mit eigenem oder angemietetem Fluggerät
und Luftfahrtpersonal durchzuführen. Die Wahl des Einsatzgerätes steht der
ULBI-ST GbR frei. Die ULBI-ST GbR ist auch berechtigt, die Aufträge an
Subunternehmer, auch im Namen und Auftrag des Auftraggebers, weiterzugeben.
Der Auftraggeber darf seine Rechte, gleich welcher Art, nicht an Dritte
übertragen, es sei denn, die ULBI-ST GbR hat der Übertragung schriftlich
zugestimmt. Die von der ULBI-ST GbR erworbenen Banner sollen ausschließlich
für Flugeinsätze verwendet werden, die von geschultem Personal realisiert
werden. Die Auswahl der Subunternehmer und des Personals liegt im alleinigen
Ermessen der ULBI-ST GbR. Beauftragt der Eigentümer des Banners andere
Unternehmen mit der Durchführung von Bannerflügen, ist jegliche Haftung der
ULBI-ST GbR ausgeschlossen.
9. Haftung
Die ULBI-ST GbR haftet nicht für die
Beschädigungen und den Verlust des Banners. Der Abschluss einer Versicherung
des Banners gegen Beschädigung oder Verlust obliegt dem Auftraggeber
(Eigentümer). Alle Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem
Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst an den Empfänger oder Käufer
über, wenn die ULBI-ST GbR den Eigentumsübergang schriftlich bestätigt hat
oder die Ware in voller Höhe bezahlt ist.
(Luftbilder) <Für jedes nicht durch
ULBI-ST GbR übereignete und beschädigte oder verloren gegangene Foto erheben
wir eine dem Entfallen der Nutzungsmöglichkeit des Bildes entsprechende
Schadenersatzforderung. Diese Schadensersatzsumme gilt mit 400,00 € pro
Farbvorlage als vereinbart, ohne das wir die Höhe des Schadens nachzuweisen
haben. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist dadurch nicht
ausgeschlossen. Durch die Zahlung einer Schadensersatzsumme erwirbt der
Besteller kein Eigentum und keine Rechte an dem Ihm zur Verfügung gestellten
Fotomaterial. Werden als verloren gemeldete und berechnete Fotovorlagen
innerhalb eines Jahres nach Lieferung wieder aufgefunden und zurückgegeben,
vergüten wir den Betrag nach Abzug der fälligen Blockierungsgebühren –
höchstens jedoch 50% der Ersatzgebühren. Für entstandene Aufwendungen durch
verspätete Rücktrittsanzeige nach § II. AGB (s.o.) ist Schadenersatz in Höhe
der Aufwendungen zu leisten. >
10. Schadensersatzansprüche
Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht
am Bildmaterial übertragen. Andere Vereinbarungen wie Übertragung der
Urheberrechte sind gesondert kostenpflichtig und bedürfen der Schriftform.
Eine Verwendung für Werbezwecke bedarf in jedem Fall unserer vorherigen
Zustimmung. Die Duplizierung unserer Vorlagen und Fotomaterials oder die
Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Wird hiergegen verstoßen, ist ein
Mindestersatzbetrag in Höhe des fünffachen Honorars fällig. Weitere
Forderungen gegen Dritte bleiben hiervon unberührt. Wir haften nicht für
Schäden irgendwelcher Art, die sich aus der Nutzung unseres Materials
ergeben sollten. Der Besteller, bzw. der für das jeweilige Druckwerk
Verantwortliche trägt in jedem Fall die Verantwortung selbst. Entsprechendes
gilt für Bildtexte. Bei Falschlieferung oder nicht termingerechter Lieferung
unsererseits sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers
ausgeschlossen. Der Rücktrittsanspruch bleibt hiervon unberührt. Der
Besteller verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung unseres
Fotomaterials. Er haftet dafür bis zum unversehrten Eingang des
Fotomaterials bei uns. Die Vorlagen dürfen nicht zerschnitten oder sonst wie
beschädigt werden. Sie sind sorgsam mit den branchenüblichen Hilfsmitteln
auszuzeichnen. Ein auch nur teilweise beschädigtes Bild ist einem
Totalverlust gleichzusetzen.
11. URHEBERVERMERK
Jede Nutzung unseres Fotomaterials darf
nur mit dem Urheberrechtsvermerk www.Luftwerbung-Sachen.de zusammen mit dem
Aufnahmedatum erfolgen. Der Quellennachweis hat so zu erfolgen, dass eine
einwandfreie Identifizierung möglich ist und auch kein Zweifel an der
Zuordnung von Foto und Nachweis entsteht. Bei Unterlassung erhöht sich das
Bildhonorar um 100%. Der Nutzer hat ULBI-ST GbR von aus Unterlassung des
Urheberrechtsvermerkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Der
Besteller unseres Fotomaterials ist verpflichtet, soweit die Vorlagen für
Druckwerke benutzt werden, ein vollständiges Belegexemplar kostenlos zu
liefern. Weitere Exemplare können zum Mitarbeiterpreis (§26 Verlagsrecht)
erworben werden. Die Auflagenhöhe des Druckwerks ist anzuzeigen.
12. Anzuwendendes
Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem
Kunden und der ULBI-ST GbR ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der ULBI-ST
GbR. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der ULBI-ST GbR
und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der ULBI-ST
GbR örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die ULBI-ST
GbR ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges
Gericht anzurufen.
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